Unser Ferienhaus
Ferien mit Hund und Familie in den Niederlande bei Breskens

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Unser Ferienhaus“

Vermieter:

Jutta Däumer, EuroParcs / Chalet B33, Schoneveld 1, 4511 HR Breskens

1. Anreise / Abreise

An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 11.30 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von  mehr als 60 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Anreisetag, das Ferienhaus ist erst ab 15.30 Uhr beziehbar. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder  dessen  Vertreter kann  dann  über  das  Objekt  frei  verfügen.  Eine  (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

Sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben.

3. Bezahlung

Nach Erhalt des Mietvertrages  erhält  dieser sofort seine Gültigkeit. Der Betrag des Mietbetrages ist spätesten 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Wasser, Energiekosten, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.

4. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

•    vom  Tag  der  Buchungsbestätigung  durch  den  Vermieter  bis  zum  121.  Tag  vor Mietbeginn keine Entschädigung

•    vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Verwaltungskosten

•    vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises

•    vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises

Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt. 

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus   und   /   oder   dessen   Inventar durch den Mieter seine Begleiter sowie mitgebrachte  Haustiere  auftreten,  ist  der  Mieter  verpflichtet,  dies  unverzüglich  bei dem Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellter Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter  für diese Schäden.  Zur  Beseitigung  von  Schäden  und  Mängeln  ist  eine  angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken  zu  lagern.   Wenn  der  Mieter  Tiere  mitbringt  z.B  Hunde,   Katzen Versichert dieser,  dass  das  Tiere  frei  von  ansteckenden  Krankheiten  sind  und  einen ausreichenden Impfschutz  besitzen.  Bringt  ein  Tier  eine  ansteckende  Krankheit  oder Parasiten (z.B. Flöhe) mit,  trägt  der  Halter  dieses  Tieres  die  dadurch  entstehenden Kosten,   wie   z.   B.  für  Desinfektionen,  den  daraus   entstandenen   Ausfall   und Mitbehandlung  angesteckter  Tiere.  Der Mieter  verpflichtet  sich,  Haustiere  nur  nach vorheriger  Genehmigung  des  Vermieters mitzubringen, wobei die Anzahl, die Art und die Größe anzugeben sind.

Falls die Haustiere im Haus und oder im Garten Verunreinigungen hinterlassen sollten, sind diese vom Mieter unverzüglich zu entfernen.

6. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

7. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An-  und Abreise  des  Mieters  erfolgt  in  eigener  Verantwortung  und  Haftung.  Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

8. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am näherten kommt. 

Es gilt Niederländisches Recht. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Gericht in den Niederlanden zuständig.